(lifePR) (Berlin, 20.12.18) Das Jahresende naht und damit auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk. In vielen deutschen Städten und Regionen wird der Jahresabschluss mit Feuerwerkskörpern, Böllern, Mehrschussbatterien und Ähnlichem gefeiert. Diese bleiben nach dem Abfeuern häufig auf Straßen und Gehwegen liegen.
Allein in den fünf größten deutschen Städten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main) entfernen die kommunalen Abfallentsorger am Neujahrstag rund 191 Tonnen Silvesterabfall. Am 1. Januar sind in diesen Städten über 1.100 Mitarbeiter für die Neujahrsreinigung im Einsatz, um Straßen und Gehwege von dem Abfall zu befreien.
Rechte und Pflichten
Soweit die kommunale Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, gilt: Wer an Silvester Feuerwerkskörper auf öffentlichen Plätzen und Straßen abfeuert, hat grundsätzlich seinen hierdurch entstehenden Abfall selbst zu entsorgen und alle Verunreinigungen zu entfernen, die die Hygiene und das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen. Auskunft über die Reinigungspflichten erteilen die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe oder die Bauämter.
Richtige Entsorgung
Vor der Entsorgung ist es wichtig darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr brennen, heiß oder warm sind, sodass sich der Abfall in der Tonne nicht entzündet. Feuerwerkskörper dürfen erst entsorgt werden, wenn keine Glut mehr vorhanden ist und sie vollständig ausgekühlt sind.
Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller müssen im Restmüll entsorgt werden. Auch Pappröhren, die in Feuerwerkskörpern verarbeitet wurden oder gezündete Mehrschussbatterien aus Pappe gehören zwingend in die graue Tonne. Nach dem Abfeuern sind diese mit chemischen Rückständen verschmutzt und können nicht mehr über das Altpapier verwertet werden. Plastikverpackungen müssen über die gelbe Tonne entsorgt werden, Verpackungen aus Pappe gehören ins Altpapier. Glasflaschen ohne Pfand sollten nach Farbe sortiert über die jeweiligen Glascontainer beseitigt werden.
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
Laut Umweltbundesamt werden zum Jahreswechsel rund 4.500 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Das entspricht ca. 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Feinstaub, der in die Atemwege gelangt, gefährdet die Gesundheit. Hinzukommt, dass abgebrannte Feuerwerkskörper diverse Chemikalien enthalten. Diese können durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine frühzeitige Vermeidung durch die richtige Entsorgung wichtig ist. Nicht zuletzt besteht durch den Einsatz von Feuerwerkskörpern hohe Verletzungsgefahr.
Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. Berlin (VKU) BoxId: 734341