Jetzt schon bestellen!

Das Frühjahr kommt bestimmt. Wir von Haus + Mehr sehen ihn schon kommen und wir nehmen ihn sehr, sehr, sehr ernst. Aufbruchstimmung, Sanierung, einfach Gute Laune Zeit. Damit Sie ganz und gar Ihre Gute Laune genießen können bieten wir, exclusiv nur für Privatpersonen, unser Putzpaket „Frühjahrsputz 2019“ an. Das Paket haben wir zusammen mit einer Verlosung gekoppelt. Sie haben die Möglichkeit auf einen Gewinn über eine Gutschrift von Arbeitsstunden bei Bestellung unseres Putzpaketes. Befinden Sie sich im Ruhestand so geben wir noch 5% Rabatt oben drauf.

Der Schnee kann ruhig kommen

Der Schnee kann ruhig kommen. Haus + Mehr ist heiß drauf

Kommt Schnee und Eis daher, dann freut sich Haus + Mehr umso mehr. Wir übernehmen ab sofort, das räumen von Schnee und Eis auf Gehwegen, das durch Räumpflicht von Mietern oder Eigentümern ausgeführt werden müssten. Wir entlasten Sie von ihrer Räumpflicht damit Sie sich auf das konzentrieren können womit Sie Ihr Geld verdienen. Wir bearbeiten vorzugsweise Flächen bis 30 qm je Objekt, umweltfreundlich und leise von Hand mit einem Schneeschieber. Wir räumen die gesamte Breite des Gehweges dabei schieben wir den Schnee bis an die Straßenkante. Anschließend streuen wir vorzugsweise umweltverträglichen Steinsplitt, der nach der Schneeschmelze für die nächste Saison aufgekehrt und aufbereitet wird. Wir orientieren uns an das Verkehrsrecht der Stadt Jülich.

Arbeitszeiten nach Ortsrecht Jülich:
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen

Nach einem langen Tag

Stilleben - 21:15 Uhr - endlich zu Hause

21:15 Uhr, endlich zu Hause.
Die Lappen eben schnell über den Eimer gehangen.
Jetzt duschen, Beine hoch und ein Glas Wein

§ 9 Verpackungsgesetz

Das Verpackungsregister LUCID ist eine Datenbank der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Hier finden sich alle datenbankrelevanten Vorgänge, die durch das Verpackungsgesetz im öffentlichen Bereich der ZSVR vorgesehen sind.

Bescheid über die erstmalige Registrierung nach § 9 VerpackG
Haus + Mehr wird ab 20.01.2019 als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit den in der Anlage aufgeführten Registrierungsdaten unter der
Registrierungsnummer DE4318682310077 registriert.

Die fach- und sachgerechte Entsorgung unserer Verpackungen bei den Anfallstellen unserer Kunden gewährleisten wir über ein Lizenzabkommen mit der Firma:

INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Stollwerckstr. 9a
51149 Köln

Die Abfuhr erfolgt über die lokalen Dienstleister.

Nach dem Spaß…

(lifePR) (Berlin, 20.12.18) Das Jahresende naht und damit auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk. In vielen deutschen Städten und Regionen wird der Jahresabschluss mit Feuerwerkskörpern, Böllern, Mehrschussbatterien und Ähnlichem gefeiert. Diese bleiben nach dem Abfeuern häufig auf Straßen und Gehwegen liegen.

Allein in den fünf größten deutschen Städten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main) entfernen die kommunalen Abfallentsorger am Neujahrstag rund 191 Tonnen Silvesterabfall. Am 1. Januar sind in diesen Städten über 1.100 Mitarbeiter für die Neujahrsreinigung im Einsatz, um Straßen und Gehwege von dem Abfall zu befreien.

Rechte und Pflichten

Soweit die kommunale Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, gilt: Wer an Silvester Feuerwerkskörper auf öffentlichen Plätzen und Straßen abfeuert, hat grundsätzlich seinen hierdurch entstehenden Abfall selbst zu entsorgen und alle Verunreinigungen zu entfernen, die die Hygiene und das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen. Auskunft über die Reinigungspflichten erteilen die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe oder die Bauämter.

Richtige Entsorgung

Vor der Entsorgung ist es wichtig darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr brennen, heiß oder warm sind, sodass sich der Abfall in der Tonne nicht entzündet. Feuerwerkskörper dürfen erst entsorgt werden, wenn keine Glut mehr vorhanden ist und sie vollständig ausgekühlt sind.

Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller müssen im Restmüll entsorgt werden. Auch Pappröhren, die in Feuerwerkskörpern verarbeitet wurden oder gezündete Mehrschussbatterien aus Pappe gehören zwingend in die graue Tonne. Nach dem Abfeuern sind diese mit chemischen Rückständen verschmutzt und können nicht mehr über das Altpapier verwertet werden. Plastikverpackungen müssen über die gelbe Tonne entsorgt werden, Verpackungen aus Pappe gehören ins Altpapier. Glasflaschen ohne Pfand sollten nach Farbe sortiert über die jeweiligen Glascontainer beseitigt werden.

Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Laut Umweltbundesamt werden zum Jahreswechsel rund 4.500 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Das entspricht ca. 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Feinstaub, der in die Atemwege gelangt, gefährdet die Gesundheit. Hinzukommt, dass abgebrannte Feuerwerkskörper diverse Chemikalien enthalten. Diese können durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine frühzeitige Vermeidung durch die richtige Entsorgung wichtig ist. Nicht zuletzt besteht durch den Einsatz von Feuerwerkskörpern hohe Verletzungsgefahr.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. Berlin (VKU) BoxId: 734341